Der Begriff „Qualitätssicherung“ (QS) wird im Sozialgesetzbuch V (SGB V) als Oberbegriff verstanden, indem das Qualitätsmanagement zur Qualitätssicherung dient. In der historischen Entwicklung ist es umgekehrt. Es gab zuerst die Stufe der Qualitätssicherung und danach folgte ca. ab 1990 die Stufe des Qualitätsmanagements, wonach das Qualitätsmanagement der Qualitätssicherung bis heute übergeordnet wurde.

Nach dem SGB V soll die Versorgung der Patienten qualitätsgesichert erfolgen. Zur Sicherstellung dieser Qualitätsversorgung wurde 2004 der Gemeinsame Bundesausschuss eingerichtet (http://www.g-ba.de). Er hat mittlerweile im ärztlichen Bereich viele sogenannte Qualitätssicherungsrichtlinien verabschiedet und veranstaltet jährlich eine Qualitätssicherungskonferenz.

In der Zahnmedizin werden Qualitätssicherungs-Richtlinien des G-BA in 2018 erwartet.

Qualitätssicherungsrichtlinien werden in Form von Stichproben verwirklicht. Im § 135a SGB V heißt es dazu: „…. sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen, die insbesondere zum Ziel haben, die Ergebnisqualität zu verbessern …..“

Zahnärzte sind verpflichtet, sich an der Datenerhebung zu beteiligen, wenn sie per Stichprobenziehung dazu aufgefordert werden.

Die neue QM-Richtlinie,  die gemeinsam für die Sektoren Krankenhäuser, Ärzte und Zahnärzte gilt, trat am 16.11.2016 in Kraft.

In einem QM-System werden nicht nur zahnärztlich-fachlich ausgerichteten QS-Richtlinien des G-BA der Qualitätssicherung zugeordnet, sondern auch alle anderern qualitätssichernden Vorgaben wie die des Arbeitsschutzes, des Gesundheitsschutzes oder der Hygienesicherheit. Man fasst alle qualitätssichernden Vorgaben, die von „außen“ an eine Organisation im Gesundheitswesen gestellt werden unter dem Begriff „externe Qualitätssicherung“ zusammen.

qualident hat in seinem QM-System „isodent“ bereits ab 2006 die Möglichkeit der Dokumentation fachlicher Qualitätssicherung verwirklicht, indem im QM-Bereich Behandlungsabläufe strukturiert sind, die der Qualitätssicherung dienen, und z. B.  konkret das Hygienemanagement in der zahnärztlichen Praxis vollständig dokumentarisch abgehandelt.