Leitbild

Unsere Leitgedanken

Qualitätsarbeit stellt sowohl in der Führung, in der Vertrauensbildung und Verbesserung eines Unternehmens als auch gesellschaftlich, fachlich und persönlich eine lohnenswerte Aufgabe dar.

Förderung des Bewusstseins, der Qualifikation und der Handlungskompetenz von Leitung und Mitarbeiterteam von Einrichtungen/Organisationen in der Zahnheilkunde und dem Dentalsektor im Qualitätsmanagement, in der Qualitätssicherung und Qualitätsförderung.

Partnerschaftliche Wertschätzung ist ein Grundprinzip unserer Organisationskultur.

Unsere Strategie

Professionelle Fortbildungsangebote für zahnmedizinische Einrichtungen/ Organisationen/Praxen zur Entwicklung ihrer Fähigkeiten im Qualitätsmanagement, um ihre eigenen Leistungen kontinuierlich zu verbessern und die Zufriedenheit ihrer Patienten, ihrer Mitarbeiter zu fördern sowie den betriebswirtschaftlichen Geschäftserfolg zu steigern und aufrecht zu erhalten.

Unser Qualitätsmodell

In Partnerschaft mit unseren Interessenten und Kunden kommunizieren und prüfen wir deren Erwartungen, Ansprüche und Anforderungen an unser Unternehmen. Maßstab unserer Aktivitäten und unseres Handelns ist die Bereitstellung passgenauer Angebote unter Berücksichtigung unserer eigenen Kompetenzfelder, Ressourcen und Beurteilung diesbezüglicher Risiken.

Aufgabenstellung

Qualitätsforderungen im Gesundheitswesen – insbesondere in der Medizin und Zahnmedizin – stehen im öffentlichen Blickfeld der Gesellschaft.

Aus den komplexen Vorgaben des Gesetzgeber und seine ihm nachgeordneten Organisationen in Form von Gesetzen, Verordnungen und  Richtlinien leiten sich enorme Belastungen und Anforderungen für zahnmedizinische Einrichtungen, Organisation und Praxen ab. Die Bewältigung dieser Herausforderungen betrifft nicht allein die Geschäfts-/Praxisleitungen, sondern in besonderem Maße auch alle Mitarbeiter. Qualifizierung und qualifiziertes Arbeiten in allen Bereichen und auf allen Ebenen der zahnmedizinischen Einrichtungen inklusive deren Darstellung sind die zukünftigen „Niveaubedingungen“. Qualitätsanforderung sind nicht nur auf fachlicher und organisatorischer Ebene sondern auch im Rahmen von Verwaltungsaufgaben zu identifizieren und umzusetzen.

Sowohl präzise wirtschaftliche Ziele und ihre Erreichungsstrategien als auch Zufriedenheit der Patienten, der Mitarbeiter und der Leitungen sind und bleiben die erfolgssichernden Faktoren der zukunftsorientierten zahnmedizinischen Tätigkeiten und Leistungen auf dem Hintergrund der sich wandelnden gesetzlichen Vorgaben und der individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten. Diese erfordert eine

Kontinuierliche Aktualisierung des Kenntnis- und Wissenstandes.

qualident versteht sich sowohl als Vermittler nachweisbasierter Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben zur Sicherstellung externer Qualitätsforderungen als auch als Entwickler wirklichkeitsorientierter  Strategien und “Innovationen“.

Nach Etablierung eines QM-Systems sollen zahnmedizinische Einichtungen/Organsisationen/Praxen intern über die Kompetenz verfügen, in Eigenregie und Eigenroutine ihr QM-System aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln.

Qualitätsmanagment

Qualitätsmanagement in zahnärztlichen Einrichtungen

Zahnärztliche Einrichtungen/Organisationen/Praxen sind durch Gesetze und Richtlinien gehalten, ein Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung in ihre Praxen zu etablieren (siehe Menüpunkt „Gesetze, Verordnungen, Richtlinien“).
Diese Vorgaben sollen dazu dienen, Strukturen und Abläufe systematisch zu steuern, um die angestrebte und gebotene Qualität in der Patientenversorgung sicherzustellen. Ein Qualitätsmanagement soll Mitarbeitern eigenverantwortliches Handeln im Rahmen klarer Vorgaben ermöglichen und das Vertrauen der Patienten, Mitarbeiter und externen Partner in die zahnärztliche Organisation erhöhen.
Ein Qualitätsmanagement bedarf einer systematischen Dokumentation oder dokumentierten Information in einem „QM-Leitfaden“ oder „QM-Handbuch“ , sei es in elektronischer oder gedruckter Form mit Querverweisen auf verbindliche Strukturen, Prozesse und Anweisungen.  Die Dokumentationen sollen die gesetzlichen Vorgaben und Verpflichtungen, den anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik sowie die fachlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen.
Ein bestimmtes Qualitätsmanagement oder QM-System ist gesetzlich nicht vorbestimmt. Jede zahnärztliche Organisation kann ihr eigenes Qualitätsmanagement entwickeln, etablieren und weiterentwickeln oder sich vorhandener QM-Systeme bedienen.

Begriff/Definition Qualitätsmanagement

  • Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9000:2015:
    • Aufeinander abgestimmte Tätigkeiten zum Leiten und Lenken einer Organisation bezüglich Qualität.

QM-Methodik

Das Qualitätsmanagement soll das Prinzip des Kontinuierlichen VerbesserungsProzesses (KVP), auch Qualitätskreislauf genannt, anwenden

Unter dem Qualitätskreislauf versteht man den Deming-Kreis in Form des  PDCA-Zyklus

P → Plan (Planen, Qualitätsplanung)

D → Do (Tun, Durchführen, Qualitätslenkung)

C → Check (Überprüfen, Qualitätssicherung)

A → Act (Agieren, Handeln, Qualitätsgewinn/-verbesserung)

Praxismanagement versus Qualitätsmanagement

Der Aspekt der Qualität ist im Gesundheitsversorgung eine zentrale Betrachtungsweise geworden und sowohl alle organisatorischen als auch fachlichen Tätigkeiten und Leistungen auf allen Ebenen einer Einrichtung/Organisation/Praxis des Gesundheitswesen werden darauf abgestellt.

Dieser zentrale Blickwinkel bedingt einen umfassenden Umgang mit der Qualität, d. h. ein umfassendes Qualitätsmanagement in einer Organisation des Gesundheitswesens.

Organisationen/Einrichtungen, die Qualität auf allen Ebenen ihrer Organisation  umfassend verwirklichen wollen, unterwerfen ihr Einrichtungs-/Praxismanagement diesem Anspruch und integrieren ihr Einrichtungs-/Praxismanagement in ihr Qualitätsmanagement. Die Form könnte man daher als „Einrichtungs-/ Praxisqualitätsmanagemen“t bezeichnen.

Eine nach Qualitätsmanagementaspekten ausgerichtete Dokumentation oder dokumentierte Informationen würde sich in einem Leitfaden (QM-Handbuch) nach Gesichtspunkten der Relevanz und Stärke der Zusammenhänge mit einer mitgeltenden Querverweissystematik stringent gestalten und zugriffsgerecht ordnen lassen.

Von daher werden einer systematischen Qualitätsmanagementstruktur die Komponenten des Praxismanagement zugeordnet werden, um eine einheitliche, durchgehende, vollständige, systematische, verständliche und zugriffsschnelle (ggf. in elektronischer Form) Dokumentation zu verwirklichen.

Qualident hat sein QM-Konzept „isodent“ von Beginn an aus QM-fachlicher Überzeugung nach dieser qualitativen Sichtweise entwickelt und z. B. das isodent-Handbuch im „Word-Format“ erstellt, damit jeder Anwender in Eigenkompetenz damit arbeiten kann.

Normative Vorgaben

Sozialgesetzbuch V  (SGB V)

 

§ 135a

Verpflichtung der Leistungserbringer zur Qualitätssicherung

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__135a.html

§ 135b

Förderung der Qualität durch die Kassenärztlichen Vereinigungen

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__135b.html

§ 136

 Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__136.htm

§136a    

Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung in ausgewählten Bereichen

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__136a.html

§136d

Evaluation und Weiterentwicklung der Qualitätssicherung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__136d.html

§137

Durchsetzung und Kontrolle der Qualitätsanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__137.html

§137a

Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__137a.html

 

Medizinproduktegesetz (MPG)

http://www.gesetze-im-internet.de/mpg/index.html

Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV)

http://www.gesetze-im-internet.de/mpbetreibv/index.html 

 

Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

Qualitätsmanagement-Richtlinie – QM-RL

https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/87/

Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung – Qesü-RL

http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/72/

Behandlungsrichtlinie

http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/32/

Festzuschußrichtlinie

http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/27/

Kieferorthopädie-Richtlinien

https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/28/

Zahnärztliche Früherkennung

https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/29/

Zahnärztliche Individualprophylaxe

https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/31/

Zahnersatz-Richtlinie

https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/26/

 

KRINKO- und RKI-Empfehlungen „ Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“

http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/Medprod_Rili_2012.pdf?__blob=publicationFile

RKI-Empfehlung  „ Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“

http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/Zahn_Rili.pdf?__blob=publicationFile

Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Medizinproduktegesetzes (MPG) → Betrifft: Anforderungen an Qualifikation für Praxisbegehungen

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_18052012_BMG.htm

Anforderungen an die hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten in Nordrhein-Westfalen

https://www.bezregarnsberg.nrw.de/themen/m/medizinprodukte/do_medizinprodukte/merkblatt_hyg_aufbereitung.pdf

Patientenrechte

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/patientenrechte/patientenrechte.html

DIN EN ISO 9001:2015

Die QM-Norm DIN EN ISO 9001:2008 wird im Sept. 2018 durch die weiterentwickelte DIN EN ISO 9001:2015 abgelöst.  Die neue QM-Norm DIN EN ISO 9001:2015 stellt die Prozessorientierung und das „Risikobasierte Denken“ in den Vordergrund. Die Forderung nach einem QM-Handbuch wurde aufhoben; es wurde der Begriff  der „Dokumentierten Information“ eingeführt, womit es dem Anwender überlassen bleibt, auf welche Art und Weise er die Anforderungen an Dokumentationspflichten erfüllt und nachweist. Ebenfalls wurde die explizite Forderung nach einem/r „QM-Beauftragten der Obersten Leitung“, sog. QMB, aufgehoben. Der gesamte gedankliche Ansatz der Vorbeugung wurde dem im Bewußtsein des „Risikobasierten Denkens“ anzuwendenden „Risikomanagement“ zugeordnet.

Das Wissen einer Organisation, einschließlich der Qualifikationen, Kenntnisse und Kompetenz erfährt in der DIN EN ISO 9001:2015 einen besonderen Stellenwert.

Verbesserung werden abgeleitet aus den Leistungsergebnissen der Organisation, die u. a.  im Rahmen von Zielerreichungsgraden, Konsenserzeugung, Überwachung von Struktur- und Prozesssicherheiten, Zufriedenheitmessungen ermittelt und bewertet werden.

Insgesamt wird die Verantwortung der Führung einer Organisation betont, insbesondere in der Identifizierung von relevanten Prozessen und ihrer Risiken, sowie Maßnahmen zu standardisierten Abläufen und Maßnahmen zur Risikovermeidung.
Das QM-System DIN EN ISO 9001:2015  ist wie sein Vorläufer auf einen Konformitätsnachweis, die sogenannte Zertifizierung ausgerichtet. Die Zertifizierung wird von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle vorgenommen, die sich bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS)[1] akkreditiert lassen kann.

Ein Zertifikat ist für 3 Jahre gültig; die Konformität wird durch ein jährliches Betreuungs- oder Überwachungsaudit durch die Zertifizierungsstelle überwacht. Nach 3 Jahren kann eine Re-Zertifizierung erfolgen.

Medizinprodukte – Qualitätsmanagementsysteme –

Anforderung für regulatorische Zwecke

Die Internationale Norm DIN EN ISO 13485:2016 legt Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem fest, wenn eine Organisation ihre Fähigkeit zur Bereitstellung von Medizinprodukten und zugehörigen Dienstleistungen darzulegen hat, die ständig die Anforderungen der Kunden und die für Medizinprodukte und zugehörige Dienstleistungen zutreffenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen. [1].

Inhalt dieser Norm ist auch die Instandhaltung eines Medizinproduktes und Entwicklung oder Bereitstellung von damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

Diese Norm verwirklicht als Nachfolgenorm der DIN EN ISO 13485:2012 die „High Level Structure“ (HLS) und kann in die DIN EN ISO 9001:2015 im Rahmen eines integrierten Managementssystems eingebunden werden.


Das Modell für Business Excellence der Industriestiftung „European Foundation for Quality Management (EFQM)“ mit Sitz in Brüssel zielt auf die Bewertung von Umfassendem Qualitätsmanagement in Wirtschaftsunternehmen. Das EFQM-Modell  orientiert sich am 1992 auf Initiative der Europäischen Kommission, der EFQM und der European Organisation for Quality etablierten European Quality Award (EQA). Es wird auch als Leitfaden zur Einführung von Umfassendem Qualitätsmanagement genutzt.

Das Modell hat 2013 eine Revision erfahren (http://www.efqm.de/)

Auf der Grundlage der Bewertung eines verwirklichten EFQM-Modells für Business Excellence kann der europäische Qualitätspreis EFQM Exellence Award (EEA) und der Ludwig-Erhard-Preis zur Anerkennung eines hohen Qualitätsniveaus vergeben werden. Dabei wird der Reifegrad der Excellence einer Organisation ermittelt, indem der Reifegrad der Struktur einer Organisation dem Reifegrad der Kultur einer Organisation gegenübergestellt wird.

Die DIN EN 15224:2016 ist die Folgenorm der DIN EN 15224:2012 und wurde im Mai 2017 veröffentlicht (inkraftgesetzt) [1].

Sie fußt als bereichsspezifische Norm für das „Qualitätsmanagement in der Gesundheitsversorgung“  auf der Norm DIN EN ISO 9001:2015.

Die DIN EN 15224:2016  verstärkt und konkretisiert den Gedankenansatz des „Risikobasierten Denkens“ der DIN EN ISO 9001:2015, indem die 15224 klinische Risiken in Planungen einbezieht und mitbestimmt, ohne dass ein eigenes Risikomanagement als System parallel zum Qualitätsmanagement erforderlich wird. Insofern sind Aspekte des Management klinischer Risiken zentrale Aufgabe des Qualitätsmanagement und damit Führungsaufgabe der Organisation. In der Betonung und Forderung der Vorbeugung und Vermeidung klinischer Risiken hat die 15224 eine hohe Affinität zu Denkansätzen der klinischen Medizin und kann in ihrer Systematik sowohl als hilfreicher Leitfaden als auch zur Qualitätsdarlegung (Zertifizierung [2]) dienen.

Mit dem Gedanken eines durchgehenden Risikomanagements weist die DIN EN 15224:2016 deutliche Parallelen zur (sektorübergreifenden) Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 16.11.2016 auf, die verpflichtend ein Risiko- und Fehlermanagement fordert[3].

Empfehlungen

Mit Inkrafttreten der neuen Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 16.11.2016  wurden zunehmende QM-Verpflichtungen für Kliniken, Ärzte und Zahnärzte eingeführt, was insbesondere an der verpflichtenden Anwendung der Methoden und Instrumenten des § 4 der QM-RL deutlich wird [1].

Das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) [2] erarbeitet nach § 6 der QM-RL methodische Hinweise zu Erhebung (Stichproben) und Darlegung des Stands der Umsetzung und Weiterentwicklung von einrichtungsinternem Qualitätsmanagement zur „Ausschöpfung von sektorspezifischen Qualitätsverbesserungspotenzialen“.

Mit Beschluss G-BA vom 19.04.2018 wurde das IQTiG [3] beauftragt in einem Teil A …“eine wissenschaftliche Methodik zur Entwicklung von Kriterien zur Bewertung von Zertifikaten und Qualitätssiegeln zu erstellen. Das umfasst insbesondere eine Bestandsaufnahme von Zertifikaten und Qualitätssiegeln, die in der ambulanten und stationären Versorgung verbreitet sind sowie deren Kategorisierung nach Zielen und Inhalten …“ und in einem Teil B …“Kriterien zur Aussagekraft von Zertifikaten und Qualitätssiegeln, die in der ambulanten und stationären Versorgung verbreitet sind, zu entwickeln und diese allgemein verständlich darzustellen… . …Eine Bewertung von Zertifikaten und Qualitätssiegeln ist nicht Teil des Auftrags.“

Die angekündigte Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung (QP-RL-Z) [4] ist zum 01.04.2018 in Kraft getreten. Eine Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie für ein ausgewählte Thema soll Anfang 2019 folgen. Die Angabe von Erhebungszeiten und -umfang soll folgen.

Änderungen der Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (Qesü-RL) [5] traten am 08.02.2018 in Kraft. Angaben zur Umsetzung und Erhebung eines sektorübergreifenden, die Zahnmedizin betreffenden Themas stehen noch aus.

  • Die in diesen Richtlinien vorgegebenen Anforderungen sind von vertragszahnärztlichen  Einrichtungen/Organisationen/Praxen zukünftig zu erfüllen.

Es war der anscheinend nicht zu verhindernde Wunsch des Gesetzgebers, die gesamte sowohl klinisch stationäre als auch die klinisch ambulante Medizin und Zahnmedizin in einen gemeinsamen „Qualitätsrahmen“ zu besseren Qualitätssicherung (-überwachung) und Qualitätsweiterentwicklung (-förderung) unterzubringen.

Der Versuch der vereinheitlichenden Betrachtung der Qualitäten der einzelnen Sektoren des Gesundheitswesens vernachlässigt den Gesichtspunkt, dass erst durch die spezifischen Identitäten der einzelnen Sektoren ihre spezifischen Qualitäten entstehen. Sektorübergreifende Aspekte allgemeiner Art wie z. B. Zufriedenheitsmessungen oder andere ‚Outcomes‘ sind sicherlich auch durch entsprechende Studien evident feststellbar.

Zur Berücksichtigung zahnmedizinischer, sektorspezifischer Belange kann man den Inhalt des Absatzes 3 des § 1 der QM-RL heranziehen:

Ziele und Umsetzung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements müssen jeweils auf die einrichtungsspezifischen und aktuellen Gegebenheiten bezogen sein. Sie sind an die Bedürfnisse der jeweiligen Patientinnen und Patienten, der Einrichtung und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzupassen. Dabei können die Einrichtungen bei der Einführung und Umsetzung ihres Qualitätsmanagement-Systems eine eigene Ausgestaltung vornehmen oder auf vorhandene Qualitätsmanagement-Verfahren bzw. -Modelle zurückgreifen“.

12 Jahre QM-/QS-Erfahrungen von qualident

  • Umfang und Komplexität der QM-/QS-Anforderungen haben in der Medizin und Zahnmedizin kontinuierlich zugenommen.
  • Meilensteine sind durch das SGB V und die (HSL-) QM-Normen DIN EN ISO 9001:2015 und  DIN EN 15224:2017 für die nächsten 5-10 Jahre gesetzt; die Umsetzungen haben begonnen.
  • „Überwachungen“ z. B. durch Stichprobenerhebungen und Begehungen werden zunehmen.
  • Öffentliche Berichte/Darstellungen über Qualitätsstandards, Beanstandungen und ggf. Sanktionen werden zunehmen.
  • Zur Vermeidung von Fehlleistungen und fehlenden Nachweisen ist die Sicherstellung von Qualifikationen und Kompetenzen sowie einer umfassenden Dokumentation unerlässlich.
  • QM-/QS-Anforderungen werden in Eigenregie oder unter Anleitung/Beratung erfüllt werden müssen.
    • Installations- und Etablierungsphasen von Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung benötigen zur Erreichung eines möglichst niedrigen Aufwandes in der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung eine kompetente, konsequente, professionelle und systematische Planung und Durchführung.
    • Nach Installations- und Etablierungsphase kann/sollte die routinemäßige QM-/QS-Aufrechterhaltung und QM-/QS-Weiterentwicklung für eine Praxis bis 5 Mitarbeitern unter 1 qualifizierten Mitarbeiterstunde (ggf. Behandlerstunde) pro Woche liegen.

Orientierung/Empfehlungen

  1. Wenn eine Einrichtung/Organisation/Praxis die Erfüllung von QM-/QS-Anforderungen in dem erforderlichen Maße ablehnt und nicht erfüllen lediglich formal „plakativ“ vornehmen will, sollte sie das Risiko und seine Dimensionen im Falle der Feststellung nicht erfüllter QM-/QS-Anforderungen  und ggf. zukünftigen Aufwand und Kosten für ihre Einrichtung bestimmen.
  2. Wenn eine Einrichtung/Organisation/Praxis die Erfüllung von QM-/QS-Anforderungen in dem erforderlichen Maße konsequent vornehmen und aufrechterhalten will, sollte sie einen entsprechenden, terminierten Maßnahmenkatalog ergreifen und die erforderliche Ressourcen bereitstellen.
    1. Installationsphase in einer Gruppe (z. B. QZ), da z. B. zahnärztliche Praxen eine hohe Struktur- und Prozessgleichheit aufweisen; Etablierungsphase individuell.
    2. Installations- und Etablierungsphase individuell durch systematische, Kompetenz aufbauende, begleitende Schulungen.
    3. Installations- und Etablierungsphase durch individuelle Beratung
    4. Konsolidierungs- und Aufrechterhaltungssphase durch regelmäßigen Erfahrungsaustausch und Anpassungsfortbildungen.
    5. realistischer Zeitraum für Installationsphase nicht unter 6 Monate, für Etablierungsphase nicht unter weiteren 6 Monaten

 

[1] https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/87/

[2] https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__137a.html

[3]  https://www.g-ba.de/downloads/39-261-3294/2018-04-19_IQTIG-Beauftragung_Zertifikate.pdf 

[4] https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1540/QP-RL-Z_2017-12-21_iK-2018-04-01.pdf

[5] https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1549/Qesü-RL_2017-10-19_iK-2018-02-08.pdf

Service

Qualität und Management in der Zahnmedizin sind die Hauptaufgabenfelder von qualident. Hierzu stellt qualident Informationen, Beratung, Konzepterstellung und Schulung bereit.

Die Dozenten von qualident besitzen nicht nur umfassende theoretische Kenntnisse und Konzeptkompetenzen sondern auch jahrelange praktische Erfahrung aus eigener QM-Umsetzung in der zahnärztlich/ärztlicher Praxis, jahrelange QM-Betreuung von zahnärztlichen Praxen und jahrelanger QM-Auditorentätigkeit.

Zielvorstellung von qualident: Vermittlung von Fähigkeiten zur individuellen, geordneten und nachweislichen Erfüllung dieser Anforderungen in der zahnärztlichen Praxis unter strenger Beachtung wirtschaftlicher Aspekte.

Über

Nach klinischer universitärer Berufsausbildung und -weiterbildung, jahrelanger niedergelassener Berufspraxis, zusätzliche Studien (MPH, MSc.) sowie praktische QM-Ausbildung (Lead-Auditor) und praktische Erfahrung im QM-Etablierung und unabhängiger Prüfung (Zertifizierung) in eigener Praxis konzipierte, entwickelte und veröffentlichte (2006) Dr. Dr. Hoischen das QM-Konzept isodent und gründete zur Präsentation und Verwirklichung des Konzeptes das Institut für Qualität und Management in der Zahnmedizin, die qualident GmbH.

Seit 2006 bietet die qualident-GmbH  der Zahnärzteschaft das isondent-Konzept in unterschiedlichen Schulungs-und Fortbildungsformen an.

Vita